Exklusives Neubauprojekt als Steuersparmodell

12 Mehrparteienhäuser
82 Wohneinheiten und Gewerbeeinheit(en)
130 Tiefgaragenstellplätze
9 Außenstellplätze

Die Lage

Leben und Wohnen in Vechta

Vechta ist eine lebendige und wachsende Stadt im Oldenburger Münsterland, bekannt für ihre hohe Lebensqualität, gute wirtschaftliche Lage und starke Bildungslandschaft.

Mit etwa 34.000 Einwohnern bietet die Stadt eine Mischung aus urbanem Leben und ländlicher Idylle. Vechta verfügt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote, eine renommierte Universität und exzellente medizinische Versorgung. Die hervorragende Verkehrsanbindung und Infrastruktur machen die Stadt ideal für Familien, Pendler und Studierende.

Mayer & Dau Immobilien - Vechta Luftaufnahme

Beschreibung

Ein zukunftsweisendes Neubauprojekt im Herzen der Stadt

Mit dem ”Wunderpark Vechta” entsteht ein Neubauprojekt, das nicht nur durch seine Einzigartigkeit und Außergewöhnlichkeit beeindruckt. Der traditionsreiche Standort, an dem einst die ”Wunderbar” beheimatet war, genießt überregionale Bekanntheit. Das Projekt ist ein Symbol für Fortschritt und Innovation und wird die positive Stadtentwicklung nachhaltig prägen.

Auf dem rund 8.052 m² großen Areal werden mit 12 Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage insgesamt 82 Wohn- und bis zu 3 Gewerbeeinheiten in zukunftsweisender Bauweise realisiert. Das Projekt wird von einem renommierten Bauunternehmen ausgeführt.

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Am Schützenplatz Haus 5 und 6

Ansicht: Am Schützenplatz Haus 5 und 6

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Haus 3 und 4

Ansicht: Haus 3 und 4

Die modernen Gebäude werden im energieeffizienten KfW 40 QNG Standard errichtet. Die innovative Architektur und teilweise begrünte Fassaden- und Dachflächen fügen sich harmonisch in das Bild eines zeitgemäßen und umweltbewussten Lebensraumes ein. Das Projekt bietet eine breite Auswahl an Wohnungsgrößen von 57 m² bis hin zu großzügigen 252 m². Zwölf Wohneinheiten in Haus 10 und 11 sind für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, was die soziale Durchmischung des Wohnviertels fördert. Die Tiefgarage erstreckt sich unter dem gesamten Areal und umfasst 130 Stellplätze sowie separate Abstellräume für jede Wohneinheit.

Für Investoren ermöglicht der Wunderpark die einmalige Gelegenheit zum Erwerb der schlüsselfertigen Mehrparteienhäuser mit Tiefgaragenstellplätzen und Abstellräumen. Durch die energieeffiziente Bauweise hat das Projekt attraktive finanzielle Vorteile zu bieten. Neben einem zinsgünstigen KfW-Darlehen können sowohl degressive als auch Sonderabschreibungen genutzt werden. In den ersten zehn Jahren können so über 50 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, was bemerkenswerte Steuererstattungen ermöglicht.

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Innenhof

Ansicht: Innenhof

Nutzen Sie die Chance, Teil dieses besonderen Projekts zu werden und investieren Sie in eine Immobilie mit hoher Wertstabilität und attraktiven Renditemöglichkeiten.

– Benjamin Dau, Geschäftsführer Mayer & Dau Immobilien

Visualisierungen

Von der Idee zur Realität
Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Lohner Straße

Ansicht: Lohner Straße

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Haus 7

Ansicht: Haus 7

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Am Schützenplatz Haus 1 und 2

Ansicht: Am Schützenplatz Haus 1 und 2

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Haus 3 und 4 Rückseite

Ansicht: Haus 3 und 4 Rückseite

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Am Schützenplatz Haus 5 und 6

Ansicht: Am Schützenplatz Haus 5 und 6

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Haus 7 Rückseite

Ansicht: Haus 7 Rückseite

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Am Schützenplatz Haus 8

Ansicht: Am Schützenplatz Haus 8

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Lohner Straße Haus 11, 10 und 9

Ansicht: Lohner Straße Haus 11, 10 und 9

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Haus 12

Ansicht: Haus 12

Jetzt in Neubau-Immobilien investieren und Steuern sparen!

Mayer & Dau Immobilien - Wunderpark Vechta - Ansicht: Lohner Straße Haus 11, 10 und 9

Ansicht: Lohner Straße Haus 11, 10 und 9

  • Gebäudeabschreibung von über 50 % in den ersten 10 Jahren möglich
  • Degressive Abschreibung mit 5 % (§7 EStG)
  • Sonderabschreibung mit 5 % (§7b EStG)
  • Fördermöglichkeiten durch KfW/NBank

Beispiel Gebäudekauf
inkl. Tiefgarage

Betrachtung 1. Jahr

Kaufpreis: 2.949.876 € inkl. NK
Miete: 87.461 € jährlich
Annuität Bank: 122.618 € jährlich
Steuererstattung: 110.727 € erstes Jahr

Liquidität Mit AfA: 75.570 € erstes Jahr
Liquidität mit AfA: 298.859 € nach 10 Jahren*

*Keine Steuerberatung – bitte lassen Sie diese Berechnung von Ihrem Steuerberater überprüfen.

Häufige Fragen

Ja, eine Kombination der beiden Abschreibungen ist erlaubt und ergibt einen immensen Steuervorteil. Für Objekte, die den Standard „Effizienzhaus KfW 40 – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ erfüllen, ist eine Gebäudeabschreibung von über 50 % in den ersten 10 Jahren möglich.
Die Anwendung der degressiven AfA ist für alle Erwerber sowie Ersteller von wohnwirtschaftlichen Neubauimmobilien bis zur vollständigen Abschreibung der Immobilie möglich. Maßgeblich ist, dass der Baubeginn oder Erwerb zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegt. Nach einigen Jahren kann es günstiger sein wieder zur linearen AfA von 3 % zu wechseln.
Die degressive Gebäudeabschreibung beträgt 5 %. Damit ist sie deutlich höher, als die lineare AfA, mit der aktuell 3 Prozent der Investitionssumme abgeschrieben werden können.
Ja, es ist möglich, von der degressiven AfA zu einer linearen Abschreibung zu wechseln.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die degressive Abschreibung zeitanteilig. Ab dann ist die volle Abschreibung möglich.
In jedem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Die persönliche steuerliche Situation ist immer hoch individuell und verlangt daher eine individuelle Betrachtung durch einen Experten.
Die lineare AfA ermöglicht eine gleichbleibende Abschreibung über den gesamten Abschreibungszeitraum einer Immobilie. Dabei liegt der Abschreibung immer die komplette Investitionssumme zugrunde. Bei Neubauten beträgt die lineare Abschreibung derzeit 3 Prozent.
Die degressive Abschreibung hat mit anfänglich 5 % einen deutlich höheren AfA-Satz. In den folgenden Jahren erfolgt die Berechnung jedoch nur auf den jeweils abschreibungsfähigen Restwert der Immobilie.

Die degressive AfA und Sonder-AfA werden ausschließlich für neu gebaute Wohngebäude und Wohnungen ermöglicht, die vermietet sind. Das Objekt muss vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Das Objekt muss mindestens zehn Jahre lang nachweisbar vermietet sein.

Für bestehende Immobilien gibt es andere Abschreibungsmöglichkeiten. Die nicht vergleichbar attraktiv sind.

Kontakt

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Benjamin Dau -Ansprechpartner Mayer & Dau Immobilien

Benjamin Dau

Geschäftsführer, Ausgebildeter Immobilienkaufmann, Geprüfter Immobilienbewerter

Maike Kröger - Ansprechpartner Mayer & Dau Immobilien

Maike Kröger

Immobilienfachwirtin (IHK)